Glucomannan AT - 10 % VAT Überschreibung

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Published
2026/05/29

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Für Kapseln ist die Logik EU-weit gefestigt (EuGH „Swiss Caps", C-410/08): Die Kapselhülle ist Teil der Lebensmittelzubereitung, das Produkt fällt unter KN 2106 (Lebensmittelzubereitungen, anderweit nicht genannt) → ermäßigter Satz. In Österreich ist KN 2106 in Anlage 1 UStG enthalten → 10 % .